Was kostet was?

     Wir informieren Sie vor der Mandatserteilung über die Höhe       der zu erwartenden Kosten und das Kostenrisiko (mögliche Kosten,    die bei Gerichten, Behörden oder beim Gegner anfallen und     ggf. von Ihnen zu tragen sind).

Erstberatung:

Für eine Erstberatung berechnen wir i. d. R. ein pauschales Erstberatungshonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Die Erstberatung erfolgt im Rahmen eines Besprechungstermins in der Kanzlei, in dem die Sach- und Rechtslage erörtert wird.

 

Abrechnung nach dem RVG:

Hier richten sich die Kosten nach dem Streitwert der Angelegenheit. Bei einer gerichtlichen Vertretung ist die Abrechnung nach dem RVG  zwingend, wenn die vorangestellte Honorvereinbarung hinter den gesetzlichen Gebühren zurückbleiben sollte.


Stundenhonorar:

Sie können bei der Erstberatung mit uns auch über ein angemessenes Stundenhonorar sprechen.