Was kostet was?
Wir informieren Sie vor der Mandatserteilung über die Höhe der zu erwartenden Kosten und das Kostenrisiko (mögliche Kosten, die bei Gerichten, Behörden oder beim Gegner anfallen und ggf. von Ihnen zu tragen sind).
Erstberatung:
Für eine Erstberatung berechnen wir i. d. R. ein pauschales Erstberatungshonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Die Erstberatung erfolgt im Rahmen eines Besprechungstermins in der Kanzlei, in dem die Sach- und Rechtslage erörtert wird.